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Zeichnung der Schule
Schüler und Schülerinnen der Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Rollifahrer, Therapiepferd mit Schüler, Schüler beim basteln

Fördergruppe

Fördergruppe

Die LVR-Dietrich-Bonhoeffer-Schule ist Förderort für schwerstbehinderte Schüler/innen. Hierbei handelt es sich vorrangig um Schüler/innen mit schwersten Formen von Körperbehinderungen sowie um Schüler/innen, bei denen eine Kombination von Körperbehinderung mit mindestens einer weiteren Behinderung (geistige Behinderung, Blindheit/Sehbehinderung, Gehörlosigkeit) vorliegt. Für einen großen Teil dieser Schüler müssen besondere pädagogische Zielsetzungen, Maßnahmen und Organisationsformen gefunden werden, die ihren speziellen, individuellen Bedürfnissen gerecht werden.

Organisationsformen

An der Dietrich-Bonhoeffer-Schule werden keine reinen Schwerstbehindertenklassen gebildet. Die Schüler/innen werden Stammklassen zugeordnet. Den speziellen Förderbedürfnissen der Schüler/innen wird entweder innerhalb der Stammklasse in Form von innerer Differenzierung Rechnung getragen oder in Form äußerer Differenzierung in der Fördergruppe für Schwerstbehinderte. Schüler/innen, die überwiegend von der Teilnahme am Klassenunterricht und der Kommunikation mit ihren Mitschülern profitieren können, sollen nach Möglichkeit innerhalb der Stammklassen gefördert werden. Schüler/innen, die von ihrem Entwicklungsstand und ihren kommunikativen Möglichkeiten her nur in begrenztem Maße vom Klassenunterricht profitieren können, werden den Fördergruppen zugeordnet.

Zusammensetzung der Fördergruppen für Schwerstbehinderte

Über die Zusammensetzung und die LehrerInnenbesetzung der Fördergruppen wird in der Klassenverteilungskonferenz beraten und entschieden. Es gibt ein Stammteam, das die Fördergruppen betreut. Dieses Fördergruppenteam einigt sich untereinander auf Zuständigkeiten in Leitungsaufgaben und Verantwortlichkeiten. Das Stammteam wird je nach Bedarf durch Therapeuten und Integrationshelfer unterstützt, so dass in vielen Fällen eine 1:1-Betreuung gewährleistet werden kann.

Für Teambesprechungen ist eine Unterrichtswochenstunde der Mitarbeiter vorgesehen. Die individuellen Förderpläne werden von den Lehrern der Fördergruppe und dem Team der jeweiligen Stammklasse erstellt.

Die LehrerInnen des Fördergruppenteams sind von einer weiteren Klassenleitung befreit.

Die Lehrkräfte sollten zwei bis vier Jahre in der Fördergruppe arbeiten. Über das Ausscheiden nach zwei, drei oder vier Jahren entscheidet die betroffene Lehrkraft.

Fördergruppen - Schwerstbehindertensport

Innerhalb der Fördergruppe werden "sportliche Aktivitäten" aus den Bereichen Psychomotorik, Schwimmen und Sport angeboten. Die Angebote richten sich nach den Bedürfnissen der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler und stellen ein zusätzliches Angebot zu den Klassenangeboten dar.

Ziele der Schwerstbehindertenförderung

Um dem schwerstbehinderten Schüler/innen die Bewältigung ihrer Lebenssituation zu erleichtern, ist Schule Ort des Lebens und des Lernens. Erziehung und Unterricht umfassen sonderpädagogische, pflegerische und individuell fördernde Maßnahmen, die auf Entwicklungsveränderung und -fortschritte abzielen. Bestimmend für die Auswahl der Lernziele ist die individuelle Lernausgangslage des schwerstbehinderten Schülers/der schwerstbehinderten Schülerin.

Alle Fördermaßnahmen zielen auf die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit des Schülers/der Schülerin, nicht auf das Training einzelner Funktionen. Dieser Aspekt wird bei der praktischen Arbeit stets berücksichtigt.

Konzepte und Maßnahmen

Folgende Förderkonzepte kommen in der Arbeit mit den schwerstbehinderten Schülern/Schülerinnen an unserer Schule zur Anwendung:

  • Basale Förderung im Sinne bekannter pädagogischer Konzepte (z.B. Basale Stimulation, Basale Kommunikation, Snoezelen)
  • Therapeutische Maßnahmen, die von Fachkräften durchgeführt werden: Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Hippotherapie
  • Förderpflege: Grundsätzlich sollte jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin bei der Betreuung in den unterschiedlichen Bereichen (Mahlzeiten, Toilettengang, Körperpflege Lagerung) zuständig sein, wobei darauf geachtet werden soll, dass die jeweilige Betreuungssituation konstant durchgeführt wird. Weil auch schwerstbehinderte Schüler/innen ein Recht auf Intimsphäre haben, sollen Jungen von männlichen Betreuungspersonen und Mädchen von weiblichen Betreuungspersonen gepflegt werden, soweit dies organisatorisch möglich ist.
  • Teilhabe an Gemeinschaftsaktionen ihrer Stammklasse bzw. der Schulgemeinschaft (Klassenfahrten, Schulfeste, Unterrichtsgänge, Schulsport, Schwimmunterricht).
  • Differenzierte Angebote in der Einzelförderung nach Zielsetzung, die sich aus einer individuellen Förderdiagnostik ergeben.
  • Vorhabenorientiertes Arbeiten zur Vermittlung grundlegender Erfahrungen und Strukturen (Bezogen auf Jahreszeiten, auf bestimmte Materialien und bestimmte Sinnesgebiete).
  • Unterstützte Kommunikation.

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